Podologie

Der Beruf des Podologen zählt zu den medizinischen Heilberufen und ist im Vorfeld des Arztes angesiedelt. Der Podologe führt unter Beachtung der hygienischen Erfordernisse am Fuß selbständige Behandlungsmaßnahmen durch. Er erkennt pathologische Veränderungen oder Symptome von Erkrankungen, die ärztliche Behandlung erfordern, und führt gegebenenfalls auf ärztliche Verordnung hin medizinische Behandlungen durch. Diese umfassen vorbeugende und heilende therapeutische Maßnahmen rund um den Fuß.

Die Podologie befasst sich mit der nichtärztlichen Heilkunde am Fuß. Der Begriff kommt aus dem Griechischen – Podo (der Fuß) und Logie (die Lehre).

Im Gegensatz zur kosmetischen Fußpflege, die ihren Schwerpunkt auf pflegerischen und dekorativen Maßnahmen am gesunden Fuß hat, beschäftigt sich die Podologie mit der medizinisch indizierten Fußbehandlung.

Heilpraktiker der Podologie

Im Jahre 2016 habe ich die Prüfung zum Sektoralen Heilpraktiker erfolgreich abgeschlossen. Der Erwerb dieser eingeschränkten Heilpraktikererlaubnis hat den Vorteil, dass ich bei der Wundbehandlung nicht mehr nur auf ärztliche Anordnungen hin tätig werden, sondern auch selbständig Patienten annehmen und diese Leistung innerhalb des Gesetzes (§1 HPG) mit privaten Krankenkassen bzw. direkt mit den Patienten abrechnen kann.

Auch die Ausübung heilkundlicher Tätigkeiten auf dem Gebiet der Podologie ist nur Personen mit der Erlaubnis nach §1 HPG gestattet, also Ärzten, Heilpraktikern und jetzt auch Heilpraktikern auf dem Gebiet der Podologie. Ebenfalls bin ich berechtig Diagnosen zu stellen und diese therapeutisch zu behandeln.

Medizinische Fußpflege

Die medizinische Fußpflege wird als heilberufliche Tätigkeit auf Grundlage einer ärztlichen Verschreibung durchgeführt, wobei nicht jeder medizinische Fußpfleger auch gleichzeitig Podologe ist! Nur ein ausgebildeter Podologe darf an Füßen mit einem diabetischen Fußsyndrom arbeiten.

Was ist der Unterschied zwischen medizinischer und kosmetischer Fußpflege?

Kosmetische Fußpflege ist die Ausübung der pflegerischen, dekorativen und prophylaktischen Maßnahmen am gesunden Fuß. Die kosmetische Fußpflege kann ohne Zulassung ausgeübt werden.

Medizinische Fußpflege (Podologie) ist die präventive, therapeutische und rehabilitative Behandlung an gesunden oder geschädigten Füßen. Die Podologie zählt zu den Medizinal-Fachberufen. Seit dem 1. Januar 2002 darf sich nur derjenige medizinische Fußpflege (Podologe) nennen, der entweder die Erlaubnis nach § 1 Satz 1 Podologengesetz oder die Berechtigung oder staatliche Anerkennung nach § 1 Satz 2 i. V. m. § 10 Abs. 1 Podologengesetz (PodG) nachweisen kann. Ausnahmen und spezielle Fallgruppen sind in § 10 Abs. 2 bis Abs. 6 PodG geregelt.

Die Bezeichnung Podologe ist geschützt. Diese Berufsbezeichnung garantiert Ihnen, dass an einer staatlich anerkannten Schule die Ausbildung absolviert und mit einem Zeugnis abgeschlossen wurde. Schwerpunkt der Ausbildung ist das „diabetische Fußsyndrom“. Die hygienische Anforderungen werden in einer Podologischen Praxis durch Auflagen der Krankenkassen vorgeschrieben und regelmäßig überprüft.